Die Impfpflicht sorgt immer noch für Frust beim Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen – vor allem da, wo Ungeimpfte mehrere Hundert Euro Bußgelder zahlen müssen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz § 20a ist im Dezember 2022 ausgelaufen. Man erhoffte sich von dem Gesetz vor allem den Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor Ansteckung durch eine Senkung des Risikos von Infektion beim Personal. Das Gesetz war seit März 2022 in Kraft, einheitlich durchgesetzt wurde es in Deutschland aber nicht: In einigen Bundesländern wie Hamburg und NRW gab es hunderte Betretungsverbote, in anderen, wie Bayern, Thüringen und Sachsen dagegen gar keine. Jetzt ist das Gesetz weg, die Bußgeldbescheide sind noch da - der Frust bleibt und die Betroffenen fühlen sich bestraft.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht: Eine sinnvolle Maßnahme während der Corona Pandemie oder nur eine Ursache für Ärger und Bürokratie?
Ein Film von Andreas Rummel und Friederike Rohmann.
00:00 Intro
01:06 Bußgeldforderungen an Krankenschwestern in Thüringen
02:51 Sich impfen lassen - aber unter Druck
03:52 Keine Tätigkeitsverbote im Pflegeheim Augustusburg in Sachsen
06:22 Interview mit Dr. Klaus Heckemann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
07:48 Gesundheitsämter waren hoch belastet
08:21 Wie viele Tätigkeitsverbote wurden ausgesprochen?
08:50 Betretungsverbot für Köchin in Hamburg Altona
11:26 Einschätzung der Hamburgischen Pflegegesellschaft
12:06 Unterschiedliche Handhabung bis auf Landkreisebene
14:13 Wieso Bußgeldbescheide in Nordhausen – in Jena aber nicht?
14:59 Handelt Jena rechtswidrig? Rechtswissenschaftler Prof. Michael Brenner
15:42 Wo wurde das Betretungsverbot stringent durchgesetzt?
16:47 Bilanz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
https://www.mdr.de/investigativ/index.html
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